Eine meiner Zwangshandlungen ist, in den Briefkasten zu schauen, wenn ich nach Hause komme. Tagelang war jetzt nix, noch nicht mal Werbung. Heute nun hat mir Der Polizeipräsident in Berlin einen Brief geschickt. Gender, mmmmmh, egal….
Da Schreiben dieser Art niemals Glückwünsche für irgendwelche Anlässe enthalten, zumindest nicht in meinem Leben, ist klar: Lutze, haste was verbrochen.
Ja, was soll ich sagen. Ich habe an den Iden des März beim Rückwärts-Einparken im Schneckentempo mit der Anhängerkupplung das Nummernschild eines hinter mir parkenden Autos einen Mü von touchiert. Es war fast nix zu sehen, aber ich hab trotzdem die Polizei gerufen. Sehr nette Beamte, netter Plausch, nette Verabschiedung. Schaden: wenn man es möchte, ein neues Nummernschild.
Die Dame mit dem einen Hauch, einem Mü von verbogener Nummernschildecke möchte kein neues Nummernschild, sie hat sich nicht gemeldet.
Aber die Polizei, heute:
Brutus, auch Du mein Sohn hast beim Fahren in eine Parklücke ein stehendes Auto beschädigt. § 19 OWiG; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.5 BKat … 30 Euro Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG). Seis drum, hab ich wieder was gelernt.
Das Studium des BKat ist dann interessant. Radfahrer gefährden ist billiger (20 Euro). Für Blaulichtfahrzeuge keine Rettungsgasse bilden auch (20 Euro). In zweiter Reihe Parken mit Behinderung des Verkehrs/der Radfahrer auch (20 Euro). So könnte man es fortsetzen ….
Ergo: Es ist also teurer, einen unwesentlichen …. und dafür selbst die Polizei … egal, so sind die Regeln, die das Miteinander regeln !
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